Beitragsordnung

Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Art und Weise sowie Höhe die Mitglieder

der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V. Abteilung Bogensport, ihre Mitgliedsbeiträge entrichten.

1. Allgemeiner Teil

1.1. Zahlungszyklus und Zahlungsweise

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt pro Quartal. Quartal meint hierbei jeweils

ein Vierteljahr im Jahreskalender.

        – Q1 vom 01.01. bis zum 31.03.

        – Q2 vom 01.04. bis zum 30.06.

        – Q3 vom 01.07. bis zum 30.09.

        – Q4 vom 01.10. bis zum 31.12.

Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich über Lastschrifteinzug.

In begründeten Fällen kann eine andere Zahlungsweise mit der Abteilungsleitung vereinbart werden.

1.2. Lastschriftverfahren und Rückbuchungsgebühren

Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass die Beiträge mittels Lastschriftverfahren im Januar, April, Juli und Oktober des lfd. Jahres eingezogen werden können.

Entstehende Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.

Veränderungen bezüglich der Kontonummer bzw. der Anschrift sind der Geschäftsstelle der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V. rechtzeitig mitzuteilen.

1.3. Zahlweise und Rumpfquartale

Der Beitrag ist jeweils für ein Quartal im Voraus zu zahlen.

Sollte die Mitgliedschaft nicht zu Quartalsanfang beginnen, erfolgt die Vorauszahlung des Beitrages jeweils bis Quartalsende ab dem Beitrittsmonat.

1.4. Arbeitsstunden

Die Mitglieder verpflichten sich zu persönlich zu erbringenden Gemeinschaftsleistungen, die für den Erhalt der Sportanlage, deren Ausstattung und der Sportgeräte sowie für den Sportbetrieb notwendig sind.

Pro Kalenderjahr sind von jedem volljährigen Mitglied 12 (Zwölf) Arbeitsstunden

zu leisten.

Im Jahr des 18. Geburtstags und bei Beginn der Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres sind anteilig 1 Stunde je Mitgliedsmonat zu leisten.

Unter Gemeinschaftsleistungen sind zu verstehen:

– Platzpflege

– Organisation von und oder Mitwirkung bei Instandhaltungsmaßnahmen,

– Teilnahme bei der Organisation von Fahrdiensten zu Wettkämpfen,

– Betreuung von Breitensportveranstaltungen und Einsteigerkursen,

– Bereitstellung von – soweit vertretbar – selbst zubereiteten Speisen

  zu Wettkämpfen wie z. B. Salaten oder Kuchen

– Pflege der Webseite

– Mitarbeit in der gewählten Leitung der Abteilung. Dabei werden pro

   Monat 2,25 Stunden angesetzt

Die Arbeitsstunden werden von jedem Mitglied eigenständig im Portal der

Abteilung Bogensport registriert und in diesem von der Abteilungsleitung

bestätigt.

1.5. Mehr und Minderleistungen

Für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen gemäß Punkt 1.4. ist ein

Ersatzbetrag von 10,00 Euro pro nicht geleisteter Stunde zu zahlen.

Die Ersatzbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden zu Beginn

des Folgejahres durch das Lastschriftverfahren abgebucht.

Ab der 21. bis zur 26. Arbeitsstunde wird jede geleistete und bestätigte

Stunde mit 10,00 Euro vergütet. Die Überweisung des Betrages für die „20 plus“ Arbeitsstunden erfolgt zu Beginn des Folgejahres auf des in der Vereinssoftware hinterlegte Konto.

1.6. Stundennachweis

Über die Summe der geleisteten Arbeitsstunden kann sich jedes Mitglied

laufend im Portal der Abteilung Bogensport informieren.

1.7. Beendigung der Mitgliedschaft, Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in der Satzung der

SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V. geregelt.

Sie muss 4 Wochen vor Quartalsende in schriftlicher Form in der Geschäftsstelle vorliegen. Dabei genügt eine Email, die in der Geschäftsstelle eingeht.

Unterschriften per Bildscan oder elektronische Signatur sind dabei

nicht erforderlich.

1.8. Zahlungsverzug und Konsequenzen

 Das Mitglied, welches seiner Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages

oder des Ersatzbeitrags für nicht geleistete Arbeitsstunden nicht fristgemäß nachkommt, erhält maximal zwei mit  je 5,00 Euro dotierte

kostenpflichtige, schriftliche Zahlungserinnerungen.

Ist der Mitgliedsbeitrag oder der Ersatzbeitrag für nicht geleistete

Arbeitsstunden in Folge des versuchten Lastschrifteizugs und folgender kostenpflichtiger schriftlicher Mahnungen nicht bezahlt, ist es dem Mitglied

untersagt, auf dem Sportplatz oder in der Sporthalle am Training oder an

Wettkämpfen im Namen der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V.,

Abteilung Bogensport, teilzunehmen.

Steht die Zahlung des Mitgliedsbeitrags oder des Ersatzbeitrags für nicht

geleistete Arbeitsstunden darüber hinaus aus, erfolgt der Abteilungsausschluss.

Dadurch entfällt die Pflicht der Beitragszahlung nicht!

1.9. Passive Mitgliedschaft

Für eine passive Mitgliedschaft entfällt für den beantragten Zeitraum die

Pflicht zur Erbringung von Gemeinschaftsleistungen. Eine Anerkennung

der passiven Mitgliedschaft kann nur nach schriftlicher Antragstellung beim Abteilungsleiter erfolgen.

2. Spezieller Teil

2.1. Einmalige Aufnahmegebühr

Verein SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V.:

– pro Person: 10,00 Euro

Abteilung Bogensport

– Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: 10,00 Euro

– Erwachsene ab 18 Jahre: 30,00 Euro

 

2.2. Regelbeitrag

Der Quartalsbeitrag beträgt für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr 45,00 Euro.

Dies entspricht 15,00 Euro pro Monat.

2.3. Ermäßigte Beiträge

Der Quartalsbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 34,50 Euro. Dies entspricht 11,50 Euro pro Monat.

2.4. Passive Mitglieder

Der Quartalsbeitrag beträgt für passive Mitglieder 24,00 Euro.

Dies entspricht 8,00 Euro pro Monat.

2.5. Gastschützen

Gastschützen können Sportler und Sportlerinnen, die bereits aktive Mitglieder

in Bogensportvereinen des DBSV oder DSB sind, werden.

Der Beitrag beträgt für alle Altersklassen 15,00 Euro monatlich.

Eine Gastmitgliedschaft ist auf 5 Monate pro Kalenderjahr begrenzt, einschließlich regulärer Kündigungsfrist. Für die Zeit der Gastmitgliedschaft entfallen die Erbringungspflicht von Gemeinschaftsleistungen und die Aufnahmegebühr der Abteilung Bogensport.

2.6. Einsteigerkurse

Der Einsteigerkurs umfasst 4 mal 2 Einheiten zu je 45 Minuten.

Die Teilnahmegebühren für den Kurs betragen für jede Person 70,00 Euro.

2.7. Gültigkeit

Die geänderte Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung der Abteilung Bogensport am 05. Mai 2023 beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2023 in Kraft.