Beitragsordnung

Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Art und Weise die Mitglieder der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V., Abteilung Bogensport Mitgliedsbeiträge entrichten.

  1. Allgemeiner Teil
    1. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt halbjährlich. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich über Lastschrifteinzug.
    2. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass die Beiträge mittels Lastschriftverfahren im Januar / Juli des lfd. Jahres eingezogen werden können. Evtl. Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes. Veränderungen bzgl. der Kto. Nr. bzw. der Anschrift sind unverzüglich dem Abteilungsleiter mitzuteilen.
    3. Der Beitrag ist für ein halbes Jahr (vom 01.01. bis 30.06. und vom 01.07. bis 31.12.) im Voraus zu zahlen. Sollte die Mitgliedschaft nicht im Halbjahresrhythmus beginnen, so erfolgt die Vorauszahlung des Beitrages bis 30.06. bzw. 31.12. des lfd. Jahres ab Beitrittsmonat.
    4. Die Mitglieder sind in jedem Kalenderjahr zu persönlich zu erbringenden Gemeinschaftsleistungen verpflichtet, die für den Erhalt der Sportanlagen und Sportgeräte notwendig sind. Im Kalenderjahr sind 12 (zwölf) Arbeitsstunden von jedem Mitglied ab der AK U17 (Kalenderjahr, bei dem das Mitglied bereits zum 01.01. das 14. Lebensjahr vollendet hat) zu leisten. Unter Gemeinschaftsleistungen sind zu verstehen:
      • Aktive Teilnahme bei der Organisation von Wettkämpfen
      • Platzpflege
      • Instandhaltungsmaßnahmen bei Erfordernis
      • Umbau, Umzug, Betreuungs- und Fahrdienste
      • Bereitstellung von selbst zubereiteten Speisen zu Wettkämpfen (z.B. Salate und Kuchen)Die Arbeitsstunden werden von den Verantwortlichen gegen Unterschrift und von jedem selbst registriert.
    5. Ab der 21. Arbeitsstunde (bis max. zur 26.) wird jede Stunde mit 10,00 € vergütet. Für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen ist ein Ersatzbetrag von 10,00 € pro Stunde zu zahlen. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden im Dezember des lfd. Jahres durch das Lastschriftverfahren abgebucht.
    6. Über die Summe der geleisteten Arbeitsstunden kann sich jedes Mitglied laufend bei der Abteilungsleitung informieren.
    7. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in der Satzung der SG MoGoNo Leipzig e.V. geregelt. (Derzeit gilt: Sie muss in schriftlicher Form vier Wochen vor Quartalsende der Geschäftsstelle vorliegen.)
    8. Das Mitglied, dass seiner Beitragspflicht nicht fristgemäß nachkommt, erhält zwei kostenpflichtige, schriftliche Zahlungserinnerungen ( je 5,00 € ). Ist der Beitrag / Arbeitsstunden bis Ende Febr. / Aug. des lfd. Jahres nicht bezahlt, ist es dem Mitglied untersagt, auf dem Patz oder in der Halle am Training teilzunehmen. Steht die Beitragszahlung Ende März / Sept. des lfd. Jahres noch immer aus, erfolgt der Abteilungsausschluss. Dadurch entfällt die Pflicht der Beitragszahlung nicht.
    9. Im Falle der passiven Mitgliedschaft, entfällt für den beantragten Zeitraum die Pflicht der Erbringung von Gemeinschaftsleistungen. Eine Anerkennung der passiven Mitgliedschaft kann nur nach schriftlicher Antragstellung beim Abteilungsleiter erfolgen.
  2. Spezieller Teil
    1. Aufnahmegebühr
      SG MoGoNo pro Person (einmalig) 10,00 €
      Abteilung Bogensport:
      Erwachsene ab 18 Jahre (einmalig) 30,00 €
      Kinder u. Jugendliche (einmalig) 10,00 €
    2. Regelbeitrag
      Der Halbjahresbeitrag beträgt für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr 79,20 €
    3. Ermäßigte Beiträge
      Der Halbjahresbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 61,20 €
    4. Passive Mitglieder
      Der Halbjahresbeitrag beträgt pro Mitglied 39,60 €.
    5. Gastschützen
      (Nur Sportler die bereits aktive Mitglieder in Bogensportvereinen DBSV oder DSB sind)
      Erwachsene 13,20 €
      Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10,20 €.
      Dabei ist eine Gastmitgliedschaft auf maximal fünf Monate pro Kalenderjahr begrenzt, einschließlich regulärer Kündigungsfrist. Für die Zeit der Gastmitgliedschaft entfallen die Erbringungspflicht von Gemeinschaftsleistungen und die Aufnahmegebühr der Abteilung Bogensport.
    6. Einsteigerkurse ( 4 x 2 Einheiten zu je 45 Minuten)
      Teilnahmegebühren: 70,00 €

Die Beitragsordnung wurde in der Abteilungsversammlung der Abteilung Bogensport am 12. September 2016 geändert und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.