Beitragsordnung
Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Art und Weise die
Mitglieder der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V., Abteilung
Bogensport Mitgliedsbeiträge entrichten. |
| 1. |
Allgemeiner Teil |
| 1.1. |
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages
erfolgt halbjährlich. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
erfolgt ausschließlich über Lastschrifteinzug. |
| 1.2. |
Jedes Mitglied hat dafür zu Sorgen,
dass die Beiträge mittels Lastschriftverfahren im Januar
/ Juli des lfd. Jahres eingezogen werden können. Evtl.
Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Veränderungen bzgl. der Kto. Nr. bzw. der Anschrift
sind unverzüglich dem Abteilungsleiter mitzuteilen. |
| 1.3. |
Der Beitrag ist für ein halbes
Jahr ( vom 01.01. bis 30.06. und vom 01.07. bis 31.12. )
im Voraus zu zahlen. Sollte die Mitgliedschaft nicht im
Halbjahresrhythmus beginnen, so erfolgt die Vorauszahlung
des Beitrages bis 31.12. des lfd. Jahres ab Beitrittsmonat.
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| 1.4. |
Die Mitglieder sind in jedem Kalenderjahr
zu persönlich zu erbringenden Gemein-schaftsleistungen
verpflichtet, die für den Erhalt der Sportanlagen und
Sportgeräte notwendig sind. Im Kalenderjahr sind 10
Arbeitsstunden von jedem Mitglied ab der AK U17 zu leisten.
Unter Gemeinschaftsleistungen sind zu verstehen:
- Aktive Teilnahme bei der Organisation von Wettkämpfen
- Platzpflege
- Instandhaltungsmaßnahmen bei Erfordernis
- Umbau, Umzug, Betreuungs- und Fahrdienste
- Bereitstellung von selbst zubereiteten Speisen zu Wettkämpfen
(z.B. Salate und Kuchen)
Die Arbeitsstunden werden von den Verantwortlichen und von
jedem selbst registriert. |
| 1.5. |
Ab der 21. Arbeitsstunde (bis max.
26) wird jede Stunde mit 10,00 € vergütet. Für
nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen ist ein Ersatzbetrag
von 10,00 € pro Stunde zu zahlen. Nicht geleistete
Arbeitsstunden werden im Dezember des lfd. Jahres durch
das Lastschriftverfahren abgebucht. |
| 1.6. |
Über die Summe der geleisteten
Arbeitsstunden kann sich jedes Mitglied laufend bei der
Abteilungsleitung informieren. |
| 1.7. |
Die Kündigung der Mitgliedschaft
ist nur bei schriftlicher Vorlage,
bis zum 10.11. für das 1. Halbjahr des Folgejahres
und
bis zum 10.05. für das 2. Halbjahr des lfd. Jahres
möglich. Die Kündigung muss in schriftlicher Fassung
beim Abteilungsleiter zu o. g. Terminen vorliegen. |
| 1.8. |
Das Mitglied, dass seiner Beitragspflicht
nicht fristgemäß nachkommt, erhält zwei
kosten-pflichtige, schriftliche Zahlungserinnerungen ( je
5,00 € ). Ist der Beitrag / Arbeitsstunden bis Ende
Febr. / Aug. des lfd. Jahres nicht bezahlt, ist es dem Mitglied
untersagt, auf dem Patz oder in der Halle am Training teilzunehmen.
Steht die Beitragszahlung Ende März / Sept. des lfd.
Jahres noch immer aus, erfolgt der Abteilungsausschluss.
Dadurch entfällt die Pflicht der Beitragszahlung nicht. |
| 1.9. |
Im Falle der passiven Mitgliedschaft,
entfällt für den beantragten Zeitraum die Pflicht
der Erbringung von Gemeinschaftsleistungen. Eine Anerkennung
der passiven Mitgliedschaft kann nur nach schriftlicher
Antragstellung beim Abteilungsleiter erfolgen. |
| 2. |
Spezieller Teil |
| 2.1. |
Aufnahmegebühr
Pro Person ( einmalig ) Erwachsene 30,00 € |
| 2.2. |
Regelbeitrag
Der Halbjahresbeitrag beträgt für Mitglieder ab
dem 18. Lebensjahr 72,00 € |
| 2.3. |
Ermäßigte Beiträge
Der Halbjahresbeitrag beträgt für Ki. / Ju. bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr 54,00 € |
| 2.4. |
Passive Mitglieder
Der Halbjahresbeitrag beträgt pro Mitglied 36,00€. |
| 2.5. |
Gastschützen
die Mitglieder im DBSV oder DSB sind ( monatlich )
Erwachsene 15,00 €
Ki. / Ju. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10,00 € |
| 2.6. |
Kurse ( 4 x 2 Einheiten zu je 45 Minuten)
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, werden Kurse
nur innerhalb eines Monats durchgeführt.
Erwachsene 60,00 €
Ki. / Ju. 40,00 € |
| Die Beitragsordnung wurde in der Abteilungsversammlung
der Abteilung Bogensport am 12. Dezember 2011 geändert
und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
Achtung, Infos unter: www.mogono-bogen.de |